Traktor
Klasse L
Was darf gefahren werden:
Zugmaschinen (außer Krafträder) die:
- nach Ihrer Bauart zur Verwendung für Land- und Forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
- mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr 40 km/h
- auch mit Anhänger wobei dann nur eine Geschwindigkeit von 25 km/h gefahren werden darf
- sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis max. 25 km/h auch mit Anhänger
Welche Voraussetzungen musst du erfüllen:
- Mindestalter: 16 Jahre
- Vorbesitz: direkter Erwerb möglich
- Ausbildung und Prüfung: Theorie
Welche Dokumente sind zur Antragsstellung erforderlich:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Ausweißdokument
Klasse T
Was darf gefahren werden:
Zugmaschinen (außer Krafträder) die:
- mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h mit Anhängern sowie
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis max. 40 km/h auch mit Anhänger für die verwendung in der Land- und Forstwirtschaft
Welche Voraussetzungen musst du erfüllen:
- Mindestalter: 16 Jahre (bis 40 km/h) / 18 Jahre (bis 60 km/h)
- Vorbesitz: direkter Erwerb möglich
- Ausbildung und Prüfung: Theorie und Praxis
- eingeschlossende Klassen: AM, L
Welche Dokumente sind zur Antragsstellung erforderlich:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Ausweißdokument