Traktor

Klasse L

Was darf gefahren werden:

Zugmaschinen (außer Krafträder) die:

  • nach Ihrer Bauart zur Verwendung für Land- und Forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
  • mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr 40 km/h
  • auch mit Anhänger wobei dann nur eine Geschwindigkeit von 25 km/h gefahren werden darf
  • sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis max. 25 km/h auch mit Anhänger

Welche Voraussetzungen musst du erfüllen:

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Vorbesitz: direkter Erwerb möglich
  • Ausbildung und Prüfung: Theorie

Welche Dokumente sind zur Antragsstellung erforderlich:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Ausweißdokument

Klasse T

Was darf gefahren werden:

Zugmaschinen (außer Krafträder) die:

  • mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h mit Anhängern sowie
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis max. 40 km/h auch mit Anhänger für die verwendung in der Land- und Forstwirtschaft

Welche Voraussetzungen musst du erfüllen:

  • Mindestalter: 16 Jahre (bis 40 km/h) / 18 Jahre (bis 60 km/h)
  • Vorbesitz: direkter Erwerb möglich
  • Ausbildung und Prüfung: Theorie und Praxis
  • eingeschlossende Klassen: AM, L

Welche Dokumente sind zur Antragsstellung erforderlich:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Ausweißdokument